Wer Dinge repariert, spart Geld, vermeidet Abfall und gibt Wissen weiter. Genau solche ehrenamtlichen Angebote will der Bund jetzt unterstützen.
Gefördert werden bestehende Reparaturinitiativen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro. Dazu können zum Beispiel Repair-Cafés, Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten, Näh- und Textilreparaturtreffs oder offene Reparaturwerkstätten gehören.
Wichtig ist: Die Initiative muss bereits aktiv sein. Mindestens vier öffentliche Reparaturveranstaltungen aus den Jahren 2025 oder 2026 müssen nachgewiesen werden können. Auch Gruppen ohne eingetragenen Verein können grundsätzlich einen Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderfähig sind unter anderem Werkzeuge, Maschinen, Verbrauchsmaterial, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Maßnahmen zur Vernetzung. Nicht gefördert werden zum Beispiel Lebensmittel, Alkohol, hochwertige Ersatzteile, die vollständig an Teilnehmer übergehen, Grundstücke oder Ausgaben, die schon vor der Bewilligung entstanden sind.
Die Antragstellung läuft ausschließlich digital über das Bundesportal easy-Online. Die Frist endet am 31. Oktober 2026. Weitere Informationen gibt es unter www.reparaturinitiativen-foerderung.de.
Für ehrenamtliche Gruppen kann die Förderung helfen, ein bestehendes Angebot weiterzuführen oder besser auszustatten. Entscheidend ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird.