Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm „Gastgewerbe im ländlichen Raum“ Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Gastronomiebetrieben.
Gefördert werden können zum Beispiel Renovierungen, bauliche Maßnahmen, neue Ausstattung, moderne elektronische Systeme oder Angebote für Fahrradreisende wie Einstell- oder Lademöglichkeiten.
Die Förderung beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind 30.000 Euro pro Betrieb in der Förderperiode 2026 bis 2029 möglich. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Programm richtet sich vor allem an Gaststättenbetriebe als Kleinst- oder Kleinunternehmen. Auch Hotels können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren, wenn sie ein öffentlich zugängliches Gaststättenangebot haben.
Wichtig ist: Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Bereits die erste Auftragsvergabe gilt als Beginn.
Für 2026 können Anträge ausnahmsweise bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Danach gilt grundsätzlich der 15. September für Anträge im laufenden Kalenderjahr.
Weitere Informationen, Checklisten und den Online-Antrag gibt es beim Land Hessen unter dem Stichwort „Gastgewerbe im ländlichen Raum“. Fragen beantwortet die Geschäftsstelle Gastgewerbeförderung unter 0611 815 3199 oder per E-Mail an gastrofoerderung@landwirtschaft.hessen.de.