Förderchance für Wanfrieder Denkmäler | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Für denkmalgeschützte Gebäude und historische Orgeln gibt es kurzfristig eine neue Fördermöglichkeit des Bundes. Eigentümer, Kirchengemeinden, Vereine und andere Träger aus Wanfried sollten schnell prüfen lassen, ob ihr Vorhaben infrage kommt. In Hessen gilt der 25. September 2026 als wichtige Frist.

Förderchance für Wanfrieder Denkmäler

Der Bund stellt für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV bundesweit 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden können Maßnahmen, die dem Substanzerhalt und der Restaurierung von Kulturdenkmälern und historischen Orgeln dienen.

Bei Gebäuden geht es insbesondere um denkmalgerechte Arbeiten, die die historische Bausubstanz erhalten oder restaurieren. Welche konkreten Arbeiten förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Denkmal und der geplanten Maßnahme ab und muss mit der Denkmalpflege abgestimmt werden.

Eine wichtige Voraussetzung betrifft die Bedeutung des Denkmals: Es muss national bedeutsam sein oder das kulturelle Erbe mitprägen. Einen festen Kriterienkatalog dafür enthalten die Fördergrundsätze nicht. Die zuständige Denkmalstelle nimmt im Verfahren zur Bedeutung des Objektes Stellung.

Dieser Punkt kann in der Praxis eine Hürde darstellen. Das hat sich für Wanfried bereits beim Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV im vergangenen Jahr gezeigt. Interessierte sollten deshalb direkt mit der Denkmalpflege klären, wie die Bedeutung ihres Objektes eingeschätzt wird. Allein der Begriff „national bedeutsam“ sollte jedoch nicht von einer Prüfung abhalten, da ausdrücklich auch Denkmäler berücksichtigt werden können, die das kulturelle Erbe mitprägen.

Reine Renovierungen, Umbauten oder Modernisierungen für eine bestimmte Nutzung sind grundsätzlich nicht förderfähig. In begründeten Fällen können Ausnahmen möglich sein.

Das Programm richtet sich nicht nur an Kommunen. Auch private Eigentümer, Kirchengemeinden, Vereine, Stiftungen oder andere Träger können grundsätzlich einen Antrag stellen.

Die Bundesförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wichtig: Anträge müssen vollständig und digital bei den zuständigen Bezirksdenkmalpflegern eingereicht werden. Sie müssen dort zwingend bis Freitag, 25. September 2026, eingehen. Die Einreichung erfolgt per E-Mail an annekathrin.Sitte@lfd-hessen.de.

Interessierte aus Wanfried sollten deshalb umgehend Kontakt mit der zuständigen Denkmalpflege aufnehmen und sowohl die Förderfähigkeit der Maßnahme als auch die Einstufung ihres Denkmals klären.